Fällt der Samstag auf einen Feiertag, fällt die Sammlung aus.
Spendenbescheinigung
Wir sind ein als gemeinnützig anerkannter Verein, Mitgliedsbeiträge und Spenden können im Sinne von §10b EStG, §9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und §9 Nr. 5 GewStG als
Spende geltend gemacht werden. Spendenkonto:
IBAN: